Formalitäten
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Seit Januar 2017 präsentieren wir uns in neuen Räumlichkeiten

Trauerfeierlichkeiten und hauseigenes “Café der Erinnerung”


Daran müssen Sie denken!

 

 

Das müssen
Sie erledigen

Das können wir
Ihnen abnehmen

Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt
 

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Beim Sterbefall im Krankenhaus oder Altersheimdort den Totenschein abholen
 

 

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Die wichtigsten Papiere des Verstorbenen bereithalten
 

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Beauftragen Sie das Bestattungsunternehmen, dass Ihr Vertrauen genießt. WEIHS Bestattungen erreichen Sie jederzeit auch nachts und feiertags, unter der % 04761/1776.
 

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Dem Standesamt den Sterbefall anzeigen und die Abmeldung vornehmen
 

 

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Sterbeurkunden vom Standesamt des Sterbeortesausstellen lassen
 

 

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Grabstelle besorgen und den Termin für die Trauerfeier festlegen
 

 

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Sarg und Ausstattung bestimmen
 

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Gestaltung der Trauerfeier abstimmen
 

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Den Geistlichen oder den Redner und gegebenenfalls Organist, Sänger oder Musiker bestellen
 

 

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Traueranzeige aufgeben
 

 

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Trauerbriefe, Kaffeekärtchen, Danksagungen bestellen
 

 

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Den Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen und Restgehalt beziehungsweise Lohn auszahlen lassen
 

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Sterbegeld, Beihilfe und Auszahlung von Leistungen beantragen bei: Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeld-Versicherungen, betriebliche Pensions- und Sterbekasse, Berufsgenossenschaft (bei Tod durch Betriebskrankheit oder Unfall), Versorgungsam, Verbänden, Vereinen und Organisationen bei den der Verstorbene Mitglied war
 

 

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Vorschusszahlungen aus der laufenden Rente beantragen (drei Monate)
 

 

X

Fortsetzung des Versicherungsschutzes für Witwen, Witwer und Waisen bei der Krankenkasse beantragen
 

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Bei der Sozialversicherung Witwen, Witwer und Waisenrente beantragen
 

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Testament dem Notar oder Amtsgericht überreichen und nach Eröffnung den Erbschein beantragen
 

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Wegen der Erbschaft sachkundigen Rat vom Notar oder Rechtsanwalt einholen, gegebenenfalls auch einen Steuerberater befragen
 

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Steinmetzarbeiten für das Grab in Auftrag geben
 

 

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Mietvertrag der Wohnung des Verstorbenen kündigen
 

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Gas, Strom, Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen
 

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Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen ändern oder stornieren
 

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Die Mitgliedschaft des Verstorbenen bei Vereinen, Verbänden und Organisationen kündigen
 

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