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Das müssen Sie erledigen
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Das können wir Ihnen abnehmen
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Bei einem Sterbefall im Haus sofort einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und einen Totenschein ausstellt
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Beim Sterbefall im Krankenhaus oder Altersheimdort den Totenschein abholen
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Die wichtigsten Papiere des Verstorbenen bereithalten
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Beauftragen Sie das Bestattungsunternehmen, dass Ihr Vertrauen genießt. WEIHS Bestattungen erreichen Sie jederzeit auch nachts und feiertags, unter der % 04761/1776.
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Dem Standesamt den Sterbefall anzeigen und die Abmeldung vornehmen
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Sterbeurkunden vom Standesamt des Sterbeortesausstellen lassen
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Grabstelle besorgen und den Termin für die Trauerfeier festlegen
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Sarg und Ausstattung bestimmen
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Gestaltung der Trauerfeier abstimmen
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Den Geistlichen oder den Redner und gegebenenfalls Organist, Sänger oder Musiker bestellen
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Traueranzeige aufgeben
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Trauerbriefe, Kaffeekärtchen, Danksagungen bestellen
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Den Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen und Restgehalt beziehungsweise Lohn auszahlen lassen
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Sterbegeld, Beihilfe und Auszahlung von Leistungen beantragen bei: Krankenkasse, Lebens- und Sterbegeld-Versicherungen, betriebliche Pensions- und Sterbekasse, Berufsgenossenschaft (bei Tod durch Betriebskrankheit oder Unfall), Versorgungsam, Verbänden, Vereinen und Organisationen bei den der Verstorbene Mitglied war
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Vorschusszahlungen aus der laufenden Rente beantragen (drei Monate)
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Fortsetzung des Versicherungsschutzes für Witwen, Witwer und Waisen bei der Krankenkasse beantragen
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Bei der Sozialversicherung Witwen, Witwer und Waisenrente beantragen
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Testament dem Notar oder Amtsgericht überreichen und nach Eröffnung den Erbschein beantragen
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Wegen der Erbschaft sachkundigen Rat vom Notar oder Rechtsanwalt einholen, gegebenenfalls auch einen Steuerberater befragen
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Steinmetzarbeiten für das Grab in Auftrag geben
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Mietvertrag der Wohnung des Verstorbenen kündigen
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Gas, Strom, Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen
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Dauer- und Abbuchungsaufträge bei Banken, Sparkassen und Bausparkassen ändern oder stornieren
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Die Mitgliedschaft des Verstorbenen bei Vereinen, Verbänden und Organisationen kündigen
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